Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten – sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart - für alle unsere Veranstaltungen bzw. Dienstleistungen, unabhängig davon ob wir selbst oder ein Dritter der Veranstalter sind. Diese Bedingungen gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern. Dies gilt insbesondere, wenn zukünftig aufgrund von mündlichen Aufträgen Dienstleistungen erbracht werden.

1.2. Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner der Veranstaltungsort.

1.3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner von east-racing Motorsport – David Sachs ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von east-racing Motorsport – David Sachs zuständig ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

1.4. In Geschäftsbeziehungen mit Partnern aus dem Ausland, gehen beide Vertragsparteien davon aus, dass sämtliche Verträge ausschließlich deutschem Recht unterstellt werden.

1.5. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit aller Klauseln zur Folge. Beide Vertragsparteien sehen vielmehr die von der Unwirksamkeit nicht berührten Klauseln als voll wirksam an. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt diejenige als vereinbart, die wirtschaftlich betrachtet der unwirksamen in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommt.

2. VERTRAGSABSCHLÜSSE

2.1. Sämtliche Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Änderungen der ursprünglichen Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von east-racing Motorsport – David Sachs ausdrücklich bestätigt werden.

2.2. Erfüllungsgehilfen von east-racing Motorsport – David Sachs sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.3. east-racing Motorsport – David Sachs behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenig Teilnehmer angemeldet haben oder aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Die Leistungen von east-racing Motorsport – David Sachs werden gemäß vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeit und Aufwand. Für alle Berechnungsarten gelten folgende allgemeinen Bestimmungen:

3.1.1. Verzögern sich die Leistungen von east-racing Motorsport – David Sachs durch Umstände, die east-racing Motorsport – David Sachs nicht zu vertreten hat, so werden east-racing Motorsport – David Sachs alle entstehenden Mehrkosten vom Vertragspartner erstattet.

3.1.2. Zahlungen des Vertragspartners an Erfüllungshilfen von east-racing Motorsport – David Sachs haben gegenüber east-racing Motorsport – David Sachs keine schuldbefreienden Wirkungen. Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung.

3.1.3. Führt east-racing Motorsport – David Sachs Leistungen auf Verlangen des Vertragspartners aus, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, so werden diese Leistungen nach Zeit und Aufwand gesondert abgerechnet.

3.1.4. Muss east-racing Motorsport – David Sachs aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, Leistungen zu Zeiten oder unter Umständen ausführen, die von den im Vertrag vorausgesetzten Bedingungen abweichen und Mehraufwendungen erfordern, so hat der Vertragspartner die entsprechenden Mehrpreise zu zahlen, wenn er von east-racing Motorsport – David Sachs rechtzeitig über die Veränderungen der Bedingungen unterrichtet wurde. Der Vertragspartner von east-racing Motorsport – David Sachs bescheinigt dem Personal von east-racing Motorsport – David Sachs die geleistete Zeit auf der ihm vorgelegten Bescheinigung. Erstellt der Vertragspartner die Bescheinigung nicht rechtzeitig, so dienen die Aufzeichnungen des Personals von east-racing Motorsport – David Sachs als Abrechnungsgrundlage.

3.2. Die vereinbarten Veranstaltungskosten sind sofort fällig. Anders lautende Sonderabsprachen in Einzelverträgen sind möglich. Dennoch sind die berechneten Kosten bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen.

3.3. Variable Kosten, deren Höhe erst bei Ende der Veranstaltung feststehen, werden fällig mit Rechnungszugang, der nach Veranstaltungsende erfolgen wird.

3.4. Sowohl die vereinbarten Preise als auch die variablen Kosten sind ohne jeden Abzug an east-racing Motorsport – David Sachs zu leisten. Insbesondere ist der Abzug von Skonto nicht erlaubt.

3.5. Sämtliche Zahlungen sind unverzüglich mit Erhalt der diesbezüglichen Rechnung fällig. Der Vertragspartner kommt automatisch in Verzug mit dem 28. Tage nach Rechnungszugang.

3.6. Soweit Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel angenommen werden, geschieht dies nur erfüllungshalber. Sämtliche Kosten der Einziehung, Diskontierung etc. gehen zusätzlich zum vereinbarten Preis zu Lasten des Vertragspartners.

3.7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn east-racing Motorsport - David Sachs über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig east-racing Motorsport – David Sachs gutgeschrieben wird.

3.8. Der Vertragspartner kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder bezüglich solcher Forderungen Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.9. Werden east-racing Motorsport – David Sachs Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder er die Zahlungen einstellt, so ist east-racing Motorsport – David Sachs berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. east-racing Motorsport – David Sachs ist in diesem Falle insbesondere berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4. STORNOBEDINGUNGEN

Bei Rücktritt vom Vertrag werden folgende Kosten sofort fällig:
  • Bis zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des vereinbarten Preises.
  • Zwischen dem 59. und 22. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Preises.
  • Zwischen dem 21. und 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Preises.
  • Innerhalb der letzten 7. Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Preises.
Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall von east-racing Motorsport – David Sachs in Rechnung gestellte Betrag bzw. Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.

5. HAFTUNG

5.1. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Beginn der Veranstaltung hat sich jeder Teilnehmer ausdrücklich für sich und auch für eventuelle Rechtsnachfolger mit einem Haftungsausschluss schriftlich einverstanden zu erklären.

5.2. In Fällen, in denen der Vertragspartner nicht identisch mit dem Teilnehmer der Veranstaltung ist, stellt der Vertragspartner east-racing Motorsport – David Sachs bzw. ihre Erfüllungsgehilfen – soweit gesetzlich zulässig – frei von jeder Haftung gegenüber den Teilnehmern.

6. VERSICHERUNG

Für Veranstaltungen von east-racing Motorsport – David Sachs wurde eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Bei Auslandsveranstaltungen empfehlen wir Teilnehmern den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Unsere Fahrzeuge sind in der Vermietung standardmäßig ohne Versicherung. Eine Vollkaskoversicherung kann jedoch vor der eigentlichen Nutzung des Fahrzeuges bei east-racing Motorsport – David Sachs abgeschlossen werden. Wird eine Versicherung optional gewünscht, werden die jeweiligen Kosten dem Teilnehmer in einem separaten Angebot mitgeteilt.

7. DATENSCHUTZ

east-racing Motorsport – David Sachs ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführung einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer räumt east-racing Motorsport – David Sachs unentgeltlich und unwiderruflich das Recht zur Verwertung der im Rahmen einer Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände entstandenen Lichtbilder oder Filmaufnahmen mit seiner Darstellung, räumlich und zeitlich unbeschränkt, ein. Inhaltlich umfasst dies die Nutzung in Digital-, Print- und Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke, Waren oder Dienstleistungen schon bei Unterzeichnung bestanden oder bekannt waren. Das Recht zur Nutzung umfasst auch eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retusche oder Montagen. Hiervon ausgenommen sind Bild- und Filmaufnahmen, welche der Teilnehmer mit seinen eigenen Geräten während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände erstellt. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Hierzu genügt ein formloses Schreiben an east-racing Motorsport – David Sachs, Hofer Str. 136, 09353 Oberlungwitz oder eine E-Mail an info@east-racing.de

Weitere Hinweise zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://www.east-racing.de/datenschutz.


Stand: 01.01.2023